Der Bundestag hat kürzlich das sogenannte Solarspitzen-Gesetz verabschiedet, das mehrere Änderungen für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) mit sich bringt.

Die wichtigsten Änderungen umfassen:

  1. Regelungen zu negativen Strompreisen
  • Künftig entfällt die Einspeisevergütung, wenn die Strompreise an der Börse negativ sind.
  • Dies betrifft alle neuen PV-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen werden.
  • Als Ausgleich werden die entgangenen Zahlungen am Ende der regulären 20-jährigen EEG-Förderung nachgeholt.
  • Betreiber bestehender Anlagen können freiwillig in dieses Modell wechseln und erhalten dafür einen Bonus von 0,6 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf die EEG-Vergütung.
  1. Begrenzung der Einspeisung für neue PV-Anlagen
  • Neue PV-Anlagen dürfen ohne intelligentes Messsystem (Smart Meter) vorübergehend nur 60 % ihrer erzeugten Leistung ins Netz einspeisen.
  • Diese Begrenzung wird automatisch aufgehoben, sobald Smart-Meter-Technologie installiert ist.
  • Bestehende PV-Anlagen sind von dieser Regelung nicht betroffen.
  1. Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts
  • Der Pflicht-Rollout intelligenter Messsysteme für PV-Anlagen wird beschleunigt.
  • Betreiber müssen jedoch mit höheren jährlichen Kosten rechnen:
    • Anlagen 2 – 15 kW: +30 Euro pro Jahr
    • Anlagen 15 – 25 kW: +40 Euro pro Jahr
    • Anlagen 25 – 100 kW: +20 Euro pro Jahr
    • Zusätzlich: 50 Euro jährlich für eine Steuerungseinheit am Netzanschlusspunkt.
  • Diese Kostensteigerungen sollen durch eine effizientere Steuerung und Netzstabilität langfristig kompensiert werden.
  1. Flexiblere Nutzung von Stromspeichern
  • Batteriespeicher können künftig flexibler betrieben werden. Das bedeutet:
    • Sie dürfen Netzstrom zwischenspeichern und gezielt wieder ins Netz einspeisen.
    • Diese Neuerung soll helfen, Stromspitzen zu glätten und Netzauslastungen besser zu managen.
    • Für PV-Heimspeicher gibt es eine Pauschaloption, während größere Speicher mit einer Abgrenzungsoption arbeiten, die zwischen gefördertem Solarstrom und Netzstrom unterscheidet.
  1. Vereinfachung der Direktvermarktung
  • Die Direktvermarktung von Solarstrom wird entbürokratisiert, um auch kleineren PV-Anlagen den Zugang zum Markt zu erleichtern.
  • Eine Pflicht zur Direktvermarktung gibt es aber erst ab 100 kW installierter Leistung.
  • Dies soll insbesondere für kleine und mittelständische Betreiber von PV-Anlagen Vorteile bringen.
  1. Auswirkungen auf Netzstabilität und Verbraucher
  • Das Gesetz soll Netzengpässe vermeiden und übermäßige Solarstrom-Spitzen abfedern.
  • Verbraucher mit kleinen Solaranlagen müssen sich auf etwas höhere Kosten einstellen, profitieren jedoch von einer stabileren Netzintegration.
  • Die Speicherregelung könnte zu einer besseren Nutzung erneuerbarer Energien und niedrigeren Strompreisen beitragen.

Das Solarspitzen-Gesetz ist eine Reaktion auf den schnellen PV-Ausbau in Deutschland und soll sicherstellen, dass erneuerbare Energien effizient und wirtschaftlich in das Stromsystem integriert werden. Die neuen Regelungen treten nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.