Der Bundestag hat kürzlich das sogenannte Solarspitzen-Gesetz verabschiedet, das mehrere Änderungen für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) mit sich bringt.
Die wichtigsten Änderungen umfassen:
- Regelungen zu negativen Strompreisen
- Künftig entfällt die Einspeisevergütung, wenn die Strompreise an der Börse negativ sind.
- Dies betrifft alle neuen PV-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen werden.
- Als Ausgleich werden die entgangenen Zahlungen am Ende der regulären 20-jährigen EEG-Förderung nachgeholt.
- Betreiber bestehender Anlagen können freiwillig in dieses Modell wechseln und erhalten dafür einen Bonus von 0,6 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf die EEG-Vergütung.
- Begrenzung der Einspeisung für neue PV-Anlagen
- Neue PV-Anlagen dürfen ohne intelligentes Messsystem (Smart Meter) vorübergehend nur 60 % ihrer erzeugten Leistung ins Netz einspeisen.
- Diese Begrenzung wird automatisch aufgehoben, sobald Smart-Meter-Technologie installiert ist.
- Bestehende PV-Anlagen sind von dieser Regelung nicht betroffen.
- Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts
- Der Pflicht-Rollout intelligenter Messsysteme für PV-Anlagen wird beschleunigt.
- Betreiber müssen jedoch mit höheren jährlichen Kosten rechnen:
- Anlagen 2 – 15 kW: +30 Euro pro Jahr
- Anlagen 15 – 25 kW: +40 Euro pro Jahr
- Anlagen 25 – 100 kW: +20 Euro pro Jahr
- Zusätzlich: 50 Euro jährlich für eine Steuerungseinheit am Netzanschlusspunkt.
- Diese Kostensteigerungen sollen durch eine effizientere Steuerung und Netzstabilität langfristig kompensiert werden.
- Flexiblere Nutzung von Stromspeichern
- Batteriespeicher können künftig flexibler betrieben werden. Das bedeutet:
- Sie dürfen Netzstrom zwischenspeichern und gezielt wieder ins Netz einspeisen.
- Diese Neuerung soll helfen, Stromspitzen zu glätten und Netzauslastungen besser zu managen.
- Für PV-Heimspeicher gibt es eine Pauschaloption, während größere Speicher mit einer Abgrenzungsoption arbeiten, die zwischen gefördertem Solarstrom und Netzstrom unterscheidet.
- Vereinfachung der Direktvermarktung
- Die Direktvermarktung von Solarstrom wird entbürokratisiert, um auch kleineren PV-Anlagen den Zugang zum Markt zu erleichtern.
- Eine Pflicht zur Direktvermarktung gibt es aber erst ab 100 kW installierter Leistung.
- Dies soll insbesondere für kleine und mittelständische Betreiber von PV-Anlagen Vorteile bringen.
- Auswirkungen auf Netzstabilität und Verbraucher
- Das Gesetz soll Netzengpässe vermeiden und übermäßige Solarstrom-Spitzen abfedern.
- Verbraucher mit kleinen Solaranlagen müssen sich auf etwas höhere Kosten einstellen, profitieren jedoch von einer stabileren Netzintegration.
- Die Speicherregelung könnte zu einer besseren Nutzung erneuerbarer Energien und niedrigeren Strompreisen beitragen.
Das Solarspitzen-Gesetz ist eine Reaktion auf den schnellen PV-Ausbau in Deutschland und soll sicherstellen, dass erneuerbare Energien effizient und wirtschaftlich in das Stromsystem integriert werden. Die neuen Regelungen treten nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.